Stand 12.03.19

Geschäftsordnung Stadtteilbeirat Hohenstücken

 

§ 1    Wesen und Aufgaben

(1)     Der Stadtteilbeirat Hohenstücken arbeitet nach den in seiner Charta festgelegten Grundsätzen und den dort benannten Aufgaben.

(2)     Grundsätzlich ist, dass alle im Gebiet Wohnenden und Arbeitenden an den Sitzungen teilnehmen und sich auch gleichberechtigt an notwendigen Diskussionen beteiligen können.

§ 2    Zusammensetzung

(1)     Der Stadtteilbeirat setzt sich aus bis zu sieben Bürgervertretern aus Hohenstücken und bis zu vier Vertretern aus dem Netzwerk „Soziale Akteure Hohenstücken“ und bis zu drei Wirtschaftsvertretern aus dem Stadtteil Hohenstücken zusammen.
Der Stadtteilbeirat kann von daher aus bis zu 14 Personen bestehen.

(2)     Der Stadtteilbeirat arbeitet ehrenamtlich und ist auf Freiwilligkeit angewiesen. Von daher ist der Stadtteilbeirat auch dann handlungsfähig wenn er aus mindestens 6 Vertretern besteht von denen mindestens die Hälfte Bürgervertreter aus Hohenstücken sein müssen.

§ 3    Wahl und Amtszeit

(1)     Die Bürgervertreter des Stadtteilbeirates werden für die Dauer von zwei Jahren in einem Bürgerforum gewählt.

(2)     Die Vertreter der Sozialakteure werden auf einem der Netzwerktreffen der Sozialakteure Hohenstücken für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(3)     Die Vertreter der Wirtschaftsakteure werden auf einem Treffen der Wirtschaftsakteure (Unternehmerstammtisch) für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(4)     Nachwahlen sind während der Amtszeit für die Restamtszeit möglich.

(5)     Bei Verstößen gegen die in der Charta des Stadtteilbeirates kann ein Mitglied auf Antrag durch einen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Stadtteilbeirates ausgeschlossen werden. Das betroffene Mitglied ist vorher anzuhören.

§ 4    Bürgerforum:

(1)     Alle zwei Jahre wird auf Einladung des Stadtteilbeirates oder des Quartiersmanagements Hohenstücken ein Bürgerforum durchgeführt. Zu den Bürgerforen sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Brandenburg-Hohenstücken eingeladen und stimmberechtigt, soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.

(2)     In einem Bürgerforum werden die Bürgerinnen und Bürger von den Bürgervertretern des Stadtteilbeirates über die bisherige Arbeit des Stadtteilbeirates informiert. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann Vorschläge und Anregungen einbringen die in der künftigen Arbeit des Stadtteilbeirates berücksichtigt werden sollen. Die Redezeit kann durch eine Geschäftsordnung oder einen Beschluss beschränkt werden.

(3)     Aufgabe des Bürgerforums ist die Wahl der Bürgervertreter des Stadtteilbeirates.

§ 5    Bürgervertreter:

         Bürgervertreter sind engagierte Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz Brandenburg-Hohenstücken die in einem Bürgerforum alle zwei Jahre neu gewählt werden. Auch Bürgerinnen und Bürgern die nicht in Hohenstücken leben, aber deren Eltern oder Großeltern im Stadtteil Hohenstücken leben, können im Bürgerforum für zwei Jahre gewählt werden. Es werden ausschließlich die Interessen des Stadtteiles Hohenstücken vertreten. Die gewählten Bürgervertreter bilden den Kern des Stadtteilbeirates Hohenstücken.

§ 6    Netzwerk der Sozialakteure in Hohenstücken

(1)     Sozialakteure sind Menschen die haupt- oder ehrenamtlich in Hohenstücken tätig sind, z.B. in einer Bildungseinrichtung, einem Sportverein bzw. bei einem Träger der Sozial-, Jugend- oder Altenhilfe arbeiten. Die jeweilige Organisation oder Einrichtung muss im Stadtteil Hohenstücken Aktivitäten entfalten.

(2)     Das Netzwerk der Sozialakteure in Hohenstücken trifft sich mindestens zweimal im Jahr auf Einladung eines Trägers/Vereins bzw. des Quartiersmanagements. Teilnahmeberechtigt sind alle Institutionen die nachweislich in Hohenstücken wirken. Auf einem Treffen des Netzwerkes der Sozialakteure werden die Mitglieder für den Stadtteilbeirat gewählt.

§ 7    Wirtschaftsakteure

(1)     Wirtschaftsakteure sind Menschen die in Hohenstücken selbständig wirtschaftlich aktiv sind, bzw. von einem wirtschaftlich aktiven Arbeitgeber entsandt werden.

(2)     Die Wirtschaftsakteure treffen sich regelmäßig zu einem Stammtisch der Wirtschaftsakteure auf Einladung eines Unternehmens bzw. des Quartiersmanagements. Auf einem Treffen der Wirtschaftsakteure werden die Mitglieder für den Stadtteilbeirat gewählt.

§ 8    Vorstand

(1)     Die Mitglieder des Stadtteilbeirates wählen aus ihrem Kreis mit einfacher Mehrheit für die jeweilige Amtszeit eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Diese berufen die Sitzungen ein. Sie werden in ihrer Funktion durch das Team des Quartiersmanagements unterstützt.

§ 9    Sitzungen

(1)     Der Stadtteilbeirat tagt mindesten alle zwei Monate. Er beschließt halbjährlich im Voraus die Sitzungstermine. Aus wichtigem Anlass können die Vorsitzenden zu weiteren Sitzungen einladen. Außerdem ist auch zu einer Sitzung einzuladen, wenn es mindestens 4 Stadtteilbeiratsmitglieder verlangen.

(2)     Die Einladungen zu den Sitzungen, einschließlich notwendiger Beratungsunterlagen, sollen spätestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin mit der Tagesordnung zugesandt und auf der Termin auf der Internetseite des Stadtteilbeirates (www.bürgerhaus-hohenstücken.de) veröffentlicht werden.

(3)     Über die Sitzungen des Stadtteilbeirates ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen, das den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Sitzung wiedergibt.

(4)     Die Sitzungsprotokolle sind über denselben Verteiler, wie die Einladungen, zur Verfügung zu stellen. Sie werden auf der Internetseite des Stadtteilbeirates (www.bürgerhaus-hohenstücken.de) veröffentlicht.

§ 10 Transparenz / Öffentlichkeit

(1)     Der Stadtteilbeirat tagt öffentlich. Gäste haben Rederecht, es sei denn, die anwesenden Stadtteilbeiratsmitglieder beschließen ausnahmsweise etwas anderes.

(2)     Der Stadtteilbeirat kann Bürgerforen oder andere öffentliche Veranstaltungen zu konkreten Themen oder Projekten durchführen. Er stimmt sich dabei mit dem Quartiersmanagement Hohenstücken ab.

(3)     Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Quartiersmanagements, die Vertretungen der mit der Steuerung des Quartiersmanagementverfahrens betrauten Verwaltungsbehörden sowie weitere auf Beschluss des Stadtteilbeirates eingeladene Fachexperten, können an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben Rederecht, aber kein Antrags- und Stimmrecht.

§ 11 Beschlussfassungen

(1)     Der Stadtteilbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist und von den anwesenden Mitgliedern müssen mindestens die Hälfte Bürgervertreter sein.

(2)     Der Stadtteilbeirat entscheidet bei Abstimmungen und Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gewählten Mitglieder.

§ 12 Schlussbestimmung

(1)     Die Geschäftsordnung wurde auf dem Bürgerforum Hohenstücken am 13.01.15 diskutiert und vom Stadtteilbeirat am 03.02.2015 beschlossen. Letzte Änderung der Geschäftsordnung (§5) war am 26.06.18.

(2)     Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen gelten die übrigen Bestimmungen ungeachtet der zu ändernden Bestimmungen weiter.