Aufgaben des Behindertenbeirates

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel, kann lt. Hauptsatzung Einfluss auf alle Beschlüsse der SVV nehmen, die in irgendeiner Weise das Leben und die Interessen von Menschen mit Behinderung tangieren.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel, berät die Entscheidungsträger der Stadt und die Fachbereiche in allen Angelegenheiten, die den behinderten Einwohner betreffen, mit dem Ziel der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Außerdem versteht er sich als direkter Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, für Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel, arbeitet eng mit der Behindertenbeauftragten der Stadt zusammen. Alle Formalitäten des Beirates werden gemeinsam bestimmt.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel ist ein ehrenamtliches Gremium. Er ist politisch, verbandlich und konfessionell unabhängig.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine Interessenvertretung für:
  > Körperbehinderte
  > Blinde und Sehbehinderte
  > Mehrfachbehinderte
  > Gehörlose
  > Geistig Behinderte
  > Schwerhörige
  > Psychisch Behinderte
  > Sprachbehinderte
  > Lernbehinderte

Die wichtigsten Aufgaben des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel

> Unterstützung und Begleitung aller politischen Aktivitäten in der Stadt, deren Ziel es ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in der Stadt zu erreichen.

> Der Beirat leistet seinen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen zur Chancengleichheit, Bar-rierefreiheit und zum Respekt der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung. Beratung und

> Vorschläge zur Sozial-, Bildungs-, Wohnungs-, Städtebau- und Verkehrspolitik in der Stadt Brandenburg an der Havel.

> Kompetente Beratung und Begleitung der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen.

> Unterstützung der Tätigkeit der kommunalen Behindertenbeauftragten.

> Zusammenarbeit mit allen Interessenvertretungen im Bereich der Behindertenarbeit und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.