Entwicklung

Die Arbeit mit noch jugendlichen Kriegsheimkehrern und später mit jungen Migranten, zuerst mit Aussiedlern, dann zusätzlich mit Kontingentflüchtlingen, ist eines der ältesten Arbeitsfelder des Internationalen Bundes. In den Jahren 1991 und 1992 wurden auch in Frankfurt (Oder) und in Brandenburg Jugendgemeinschaftswerke gegründet.

"Jugendgemeinschaftswerk" war die Bezeichnung für Betreuungs- und Beratungsstellen für Jugendliche im Alter von 12 bis 27 Jahren. Die Hilfe bei der gesellschaftlichen Eingliederung  der jungen Menschen in die neuen Lebensbedingungen war wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

Den Jugendgemeinschaftswerken wurden neue Aufgaben zugewiesen. Die Eckpunkte der Arbeit sind in den Grundsätzen zur Durchführung und Weiterentwicklung des "Programms 18" im Kinder und Jugendplan des Bundes (KJP) verankert. Einhergegangen mit der Umgestaltung des Programms ist ein Namenswechsel in Jugendmigrationsdienst (JMD).

 

Ziele

  • Verbesserung der sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Integrationschancen
  • Förderung von Chancengleichheit
  • Förderung der Partizipation junger Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens

Ausgehend vom Grundsatz der Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Migrantinnen und Migranten stehen im Mittelpunkt der Arbeit der Jugendmigrationsdienste:

vorrangig mittels des Case Managements die individuelle Begleitung der nicht  mehr schulpflichtigen jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer vor, während und nach den Integrationskursen

Beratungsangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund, die wegen integrationsbedingter Probleme oder Krisensituationen der besonderen Förderung bedürfen

  •  Gruppenangebote für junge Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer
     sowie für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  •  die Vermittlung in Angebote für zugewanderte junge Menschen im
     örtlichen Netzwerk und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser
     Netzwerke
  •  die Initiierung und das Management von anderweitig geförderten
     Integrationsangeboten für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  •  die Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten
     und Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der
     Netzwerkpartner

 

Zielgruppen

  • Neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene im nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Daueraufenthaltsperspektive zeitnah nach der Einwanderung,

  • Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene  mit Migrationshintergrund im Alter von 12 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, 

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen in den sozialen Netzwerken/ Gemeinwesen, die für Migrantinnen und Migranten relevant sind, z.B. Ämter, Betriebe, Verbände, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften usw., einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der Jugendlichen.